ANDREAS SIEMONEIT |
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Länge und Breite eines Fahrzeug: bedeutet die Länge über alles und die größte Breite.
Maschinenfahrzeug: Fahrzeug mit Maschinenantrieb, unabhängig davon, ob dieser genutzt wird oder nicht. Es reicht die potentielle Verfügbarkeit.
Segelfahrzeug: Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird. Dem Segler "schadet" also sein potentieller Maschinenantrieb ausweichmäßig nicht, allerdings können auch Segler unter bestimmten Umständen (verminderte Sicht) verpflichtet sein, die Spielerei mit den weißen Tüchern aus Sicherheitsgründen aufzugeben und auf die flexiblere Maschine zurückzugreifen, sofern vorhanden.
Manövrierbehindertes Fahrzeug: Fahrzeug, das durch die Art
des Einsatzes nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln vorschreiben, z. B.
Tonnenleger, Kabelleger, Rohrleitungsleger, Bagger, Forschungsschiffe, Vermessungsschiffe,
allgemein mit Unterwasserarbeiten beschäftigte Fahrzeuge, mit Versorgungsmanövern
beschäftigte Fahrzeuge, mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung
beschäftigte Fahrzeuge, Flugzeugträger mit startenden oder landenden Flugzeugen,
Minenräumer, erheblich behinderte Schleppfahrzeuge.
Analogie: Im Straßenverkehr würde man ein gelbes
Rundum-Blinklicht zeigen, wie z. B. Sattelschlepper, Kräne,
Straßenreinigungsfahrzeuge.
Manövrierunfähiges Fahrzeug: Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher
Umstände nicht so manövrieren kann, wie es die Regeln vorschreiben. Ruderbruch,
Maschinenausfall oder ein Mann-über-Bord-Manöver zählen sicherlich dazu. Flaute bei
einem Segelschiff jedoch nicht, da Windstille nichts Außergewöhnliches ist. Das macht im
Zweifel die Situation für den Skipper im Fahrwasser nicht angenehmer, findet er die
Situation doch auch so schon schwierig genug.
Analogie: Im Straßenverkehr würde man die Warnblinkanlage
einschalten, wie bei einer Panne oder nach einem Unfall.
Fischendes Fahrzeug: Fahrzeug, das fischt und daher
in der Manövrierfähigkeit eingeschränkt ist. Wenn der Fischer trotz Fischens ohne
Einschränkungen manövrieren kann, ist er kein fischendes Fahrzeug im Sinne der KVR.
Genauer: Fischer ist ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen
Fanggeräten fischt, welche die Maövrierfähigkeit einschränken, jedoch
nicht ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderen Fanggeräten fischt, welche die
Manövrierfähigkeit nicht einschränken. So steht es jedenfalls im
Gesetzestext. Ihr könnt ja dann mit dem Fischer (und dem Seeamt) nach der Kollision
diskutieren, ob die Manövrierfähigkeit eingeschränkt war oder nicht ...
Analogie: Keine Analogie im Straßenverkehr ...
Tiefgangbehindertes Fahrzeug: Maschinenfahrzeug, das durch seinen
Tiefgang im Verhältnis zur vorhandenen Tiefe und Breite des Gewässers erheblich
behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
Anmerkung: Sobald ein nach KVR tiefgangbehindertes Fahrzeug ins deutsche Küstenmeer
einläuft, verliert es seine Eigenschaft als "tiefgangbehindert" und gilt statt
dessen als "Wegerechtschiff"
(§ 2 Abs. 1 Ziffer 13 SeeSchStrO), das automatisch als manövrierbehindert einzustufen ist. Im
deutschen Küstenmeer begegnet man also nie einem tiefgangbehinderten Schiff ...
überholendes Fahrzeug: Ein Fahrzeug, das sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5° achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, daß es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter erkennen kann. Diese Definition beinhaltet mit dem Hecklicht einen Passus, der auch bei sehr langen Schiffen klarstellt, von welchem Punkt aus der Kreis zu ziehen ist, an welchem gemessen wird, was 22,5° achterlicher als querab bedeutet, nämlich vom Punkt des Hecklichtes aus.
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mit Fahrt durchs Wasser: ein Fahrzeug in Fahrt, das sich darüber hinaus relativ zum Wasser bewegt (Fahrt durchs Wasser macht). Die KVR nehmen nur in einigen wenigen Paragrafen explizit auf diesen Begriff Bezug, denn an sich wird kein Unterschied zwischen "in Fahrt" und "mit Fahrt durchs Wasser" gemacht. An diesen Stellen aber doch:
![]() Da Sonnenaufgang und Sonnenuntergang astronomisch auf die Sekunde genau definiert werden können, ist das keine Auslegungssache, sondern im Nautischen Jahrbuch nachzuschlagen. |
in Sicht befindlich: Fahrzeuge gelten nur dann als in Sicht befindlich, wenn jedes vom anderen optisch wahrgenommen werden kann.
Verminderte Sicht: Jegliche Sichteinschränkung durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Sandstürme oder ähnliche Umstände.